Alltagsbegleiter-Text |
Sie sind allein und wünschen sich jemanden, der Sie ab und zu beim Spaziergang begleitet? Oder sind Sie pflegender Angehöriger und wünschen sich eine nette Betreuung, die für ein paar Stunden in der Woche nach Hause kommt und Ihren Pflegebedürftigen unterhält, mit ihm etwas unternimmt oder ihm einfach etwas vorliest? All dies ist möglich. Alltagsbegleiter erfüllen diese Wünsche, sorgen für Abwechslung und die kleine Betreuung zwischendurch.
In der häuslichen Pflege sind die Alltagsbegleiter willkommen. Ihre Betreuungsleistungen werden von den Pflegekassen bezahlt, entweder über die Verhinderungspflege oder im Rahmen der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Das Wichtigste in Kürze:
Was macht ein Alltagsbegleiter?
Alltagsbegleiter können stundenweise die Begleitung und Beschäftigung von pflegebedürftigen älteren Menschen in deren Häuslichkeit übernehmen.
Es geht dabei nicht um pflegerische Tätigkeiten, sondern um die Unterstützung bei der Alltagsgestaltung und –bewältigung. (z.B. Gespräche, Spaziergänge, Spiele, Begleitung zum Seniorenheim, Hilfen im Haushalt oder im Garten).
Die Kosten für eine solche Alltagsbegleitung übernimmt die Pflegekasse in voller Höhe im Rahmen der Verhinderungspflege oder der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen (bei anerkanntem Pflegegrad).
Ältere Menschen im Pflegeheim zu betreuen, sie sinnvoll zu beschäftigen und ihre Freizeit angenehm zu gestalten – das sind die Aufgaben der Alltagsbegleiter.
Alltagsbegleiter im Privathaushalt
Alltagsbegleiter im Privathaushalt haben andere Aufgaben als jene in einem Pflegeheim. Wichtig ist vor allem, dass ein Alltagsbegleiter keine Konkurrenz zu einer Pflegefachkraft eines ambulanten Dienstes ist. Alltagsbegleiter sollen ältere und behinderte Menschen aktivieren und begleiten.
Zu Ihren Aufgaben gehören zum Beispiel:
Gestaltung des Tagesablaufs, Entlastung der pflegenden Angehörigen, Begleitung bei Einkäufen/Freizeitaktivitäten, Betreuung bei Demenz, Angebote wie spielen, lesen, malen etc.